Fristverlängerung für Steuern beantragen
Kurzbeschrieb
- Für die Steuererklärung von Privatpersonen kann online eine Fristerstreckung beantragt werden.
- Die Fristerstreckung ermöglicht eine Verlängerung der Einreichungsfrist für die Steuererklärung.
Wichtige Hinweise
- Verheiratete Personen geben das Geburtsdatum des Ehemannes an.
- Bei Fragen oder ausserordentlichen Fristerstreckungen wenden Sie sich direkt an Ihr Gemeinde- oder Bezirkskassieramt.
Voraussetzungen
- Es liegt eine Steuererklärung für Privatpersonen vor.
- Die PID-Nummer und das Geburtsdatum sind bekannt. Die PID-Nummer finden Sie oben rechts auf dem Hauptbogen Ihrer Steuererklärung.
Benötigte Unterlagen
- Keine.
Anmeldung
Es ist kein Login notwendig.
Ablauf
- Sie erfassen die Steuerperiode, die PID-Nummer und das Geburtsdatum.
- Sie wählen die gewünschte Fristverlängerung aus.
- Sie übermitteln das Gesuch online.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Fristen
- Gesuche können bis Ende März beziehungsweise vor Ablauf einer bereits bewilligten Fristerstreckung eingereicht werden.
Kosten
Keine.
Zuständige Stelle
Kantonale Steuerverwaltung
Bahnhofstrasse 15
Postfach 1232
6431 Schwyz