Fristverlängerung für Steuern beantragen

Kurzbeschrieb

  • Für die Steuererklärung von Privatpersonen kann online eine Fristerstreckung beantragt werden.
  • Die Fristerstreckung ermöglicht eine Verlängerung der Einreichungsfrist für die Steuererklärung.

Wichtige Hinweise

  • Verheiratete Personen geben das Geburtsdatum des Ehemannes an.
  • Bei Fragen oder ausserordentlichen Fristerstreckungen wenden Sie sich direkt an Ihr Gemeinde- oder Bezirkskassieramt.

Voraussetzungen

  • Es liegt eine Steuererklärung für Privatpersonen vor.
  • Die PID-Nummer und das Geburtsdatum sind bekannt. Die PID-Nummer finden Sie oben rechts auf dem Hauptbogen Ihrer Steuererklärung.

Benötigte Unterlagen

  • Keine.

Anmeldung

  • Es ist kein Login notwendig.

Ablauf

  1. Sie erfassen die Steuerperiode, die PID-Nummer und das Geburtsdatum.
  2. Sie wählen die gewünschte Fristverlängerung aus.
  3. Sie übermitteln das Gesuch online.
  4. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Fristen

  • Gesuche können bis Ende März beziehungsweise vor Ablauf einer bereits bewilligten Fristerstreckung eingereicht werden.

Kosten

  • Keine.

Zuständige Stelle

  • Kantonale Steuerverwaltung
    Bahnhofstrasse 15
    Postfach 1232
    6431 Schwyz

Rechtliche Grundlagen